Barrierefreiheits-Check

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umsetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das Gesetz werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Internetseiten.

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Prüfen Sie auf der Website bfsg-gesetz.de in einem Selbsttest, ob Sie vom BFSG betroffen sind

Barrierefreiheit für Ihre Website

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass sie in ihrem grundlegenden Funktionsumfang auch von Blinden oder Sehbehinderten wahrgenommen und bedient werden können. Auch die Sprache kann eine Barriere darstellen, falls sie für die anvisierte Zielgruppe nicht verständlich ist. Eine barrierefreie Website muss zudem "robust" sein. D.h. die Inhalte müssen auf unterschiedlichen Webbrowsern (Firefox, Safari, etc.), Betriebssystemen (Linux, iOS, etc.), Geräten (Laptops, Smartphones,...) oder durch assistierende Technologie (Vorlese-Anwendung, engl. Screenreader), die von Benutzern verwendet werden können.

Im Zusammenhang mit der Schaffung digitaler Barrierefreiheit sind daher folgende Aspekte von besonderer Bedeutung.

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlickeit
  • Robustheit

Vorteile der Schaffung von Barrierefreiheit

Die Schaffung von Barrierefreiheit ermöglicht auch eine grundsätzliche Beschäftigung mit der Bedienbarkeit der Seite:

  1. Die Schaffung der Maschinenlesbarkeit (Vorlesefunktionen) ist zusätzlich auch von Vorteil für die Suchmaschinen, die die Inhalte der Seiten so schneller und detaillierter erfassen können. Ein besseres Ranking ist nicht selten der Fall.
  2. Die Seite wird auch für die Gruppe der Menschen, die mit altersbedingter Sehschwäche zu tun haben einfacher bedienbar und verständlicher.
  3. Barrierefreie Seiten schaffen einen selbstverständlichen Zugriff zu Informationen, auch für Personen, mit eingeschränkter Mobilität und eingeschränktem Hörvermögen.
  4. Die Strukturierung der Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit ermöglicht auch allen Sehenden und Hörenden ein bessere Orientierung.

Möchten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?

Wir prüfen und analysieren für Sie und mit Ihnen Ihre Website. Sie entscheiden, welche Bereiche Sie barrierefrei gestalten möchten.

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